31 Fälle am Donnerstag im Landkreis Schwandorf

Schwandorf. Mit 31 Fällen am Donnerstag steigt die Gesamtzahl der Corona-Infektionen auf 7.619. Die Sieben-Tage-Inzidenz bleibt nach übereinstimmenden Angaben von LGL und RKI mit 126,5 gegenüber gestern unverändert.


Am Donnerstag wurden zwei Rechtsvorschriften geändert, wobei die Änderungen am Freitag in Kraft treten werden. Der Deutsche Bundestag hat das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen und das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat die Dritte Änderung der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen.

Die wesentlichen Änderungen sind:

- Bei inzidenzabhängigen Regelungen gilt jetzt, dass eine schärfere Regelung greift, wenn der maßgebliche Wert an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird und eine leichtere Regelung, wenn der Wert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird. Die neuen Regeln gelten dann ab dem übernächsten Tag.

- Bei den Kontaktbeschränkungen sind die Ausnahmen für eine sog. Betreuungskontaktfamilie weggefallen.

- Eine FFP2-Maskenpflicht gilt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und in Taxis.

- Bei einer Inzidenz von über 100 ist nur die kontaktfreie Ausübung von Individualsportarten allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt. Dies stellt eine Verschärfung gegenüber der bisherigen Regel dar.

- Click & Meet für Handel und Dienstleistungen ist nur bis zu einem Inzidenzwert von 150 möglich (vorher 200). Der negative Test (auch der PCR-Test) darf nicht älter als 24 Stunden sein. Körpernahe Dienstleistungen sind vollständig untersagt. Ausnahmen gelten nur für den Friseur und die Fußpflege. Hier besteht FFP2-Maskenpflicht und die Pflicht zur Vorlage eines negativen Testergebnisses.

- Die Ausnahmen für den Verzehr von Speisen vor Ort wurden weiter gefasst, was hauptsächlich Kantinen und Raststätten betrifft.

- Bei den Schulen bleibt es bei der in Bayern strengeren Regelung, die wir bisher bereits hatten. Die Veröffentlichungspflicht des maßgeblichen Inzidenzwerts für den jeweiligen Freitag der Woche ist weggefallen. Das bedeutet, dass auch mitten unter der Woche der Präsenzunterricht an den Schulen wieder starten könnte, wenn wir auf fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Inzidenzwert von 100 unterschreiten.

- Erneut gilt für Beerdigungen eine neue Regelung. Für sie und sonstige Friedhofsgänge, zum Beispiel Aussegnungen, gibt das Bundesrecht vor, dass im Rahmen von Veranstaltungen bei Todesfällen nur bis zu 30 Personen teilnehmen dürfen.

Impfzentrum ist gut ausgelastet

Seit Anfang April führen auch die niedergelassenen Ärzte Corona-Schutzimpfungen durch. Gerne können Impfwillige sich parallel zur Registrierung im bayerischen Impfportal auch beim Hausarzt um eine Impfung bemühen. Die BayIMCO-Registrierung wird dadurch nicht beeinflusst. Sollte eine Impfung beim Hausarzt früher als im Impfzentrum möglich sein, muss dies dem zuständigen Impfzentrum nicht mitgeteilt werden. Stattdessen bitten wir die Betroffenen, ihren persönlichen Account im BayIMCO-Portal zu löschen. Dies kann problemlos nach erneutem Login mit den Zugangsdaten unter www.impfzentren.bayern erledigt werden. Das Impfzentrum kann dies aus technischen Gründen nicht übernehmen. Alternativ kann die automatisch verschickte Aufforderung zur Terminvereinbarung auch ignoriert werden, sofern man bereits eine Impfung erhalten hat. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Impfzentrum ist hierzu nicht erforderlich.

Nach wie vor ist unsere Hotline im Impfzentrum stark ausgelastet. Als wesentlicher Grund konnten hierfür Unsicherheiten rund um den Wirkstoff AstraZeneca ausgemacht werden. Ab sofort ist in Bayern die Priorisierung bei der Impfung mit AstraZeneca aufgehoben. Nach ausgiebiger Aufklärung dürfen bayerische Hausärzte den Impfstoff an alle Personen über 18 Jahre verabreichen. In den Impfzentren stellt sich die Situation anders dar. Hier bekommen nach wie vor nur Personen über 60 Jahre das Vakzin gespritzt.

Wir weisen darauf hin, dass bereits vereinbarte Termine zur Zweitimpfung im Impfzentrum mit diesem Wirkstoff dennoch ihre Gültigkeit behalten. Personen unter 60 Jahre, welche bei der Erstimpfung AstraZeneca verabreicht bekommen haben, erhalten bei der Zweitimpfung im Impfzentrum jedoch einen mRNA-Impfstoff. Wir kommen hiermit der aktuellen Empfehlung der Ständigen Impfkommission nach.

Alle unter 60jährigen, die eine Zweitimpfung mit AstraZeneca erhalten wollen, wenden sich bitte an Ihren Hausarzt. Um keinen Impfstoff zu verschwenden, bitten wir aber in diesem Fall um kurze telefonische Rückmeldung ans Impfzentrum unter 09433 3189510 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Ein weiterer Grund für die Überlastung der Hotline sind Verschiebungen von Zweitterminen, und zwar unabhängig vom Impfstoff. Wir betonen, dass Termine zur Zweitimpfung aus logistischen Gründen nur in begründeten Ausnahmefällen verschoben werden können. Wir bitten deshalb alle Impfwilligen, schon bei Vereinbarung des Termins zur Erstimpfung zu prüfen, ob auch der Zweittermin passt. Sollte der vom Impfportal automatisch zugewiesene Termin nicht passen, kann man auch einige Tage warten und dann einen anderen Termin wählen. Gemäß der Priorisierung geht der Anspruch auf Impfung nach erfolgter Auswahl durch das System nicht verloren.

Informationen zu Corona sind in unserer Landkreishomepage unter dem Button „Coronavirus" zusammengefasst.

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