Corona: Ab Montag, ab 11. Oktober, gilt neue Testverordnung

Schwandorf. Das Landratsamt Schwandorf meldet: Im Landkreis Schwandorf wurden am Mittwoch, 6. Oktober und Donnerstag, 7. Oktober, insgesamt 19 neue COVID-19-Infektionen ausgemacht. Hieraus ergibt sich laut RKI für heute eine Inzidenz von 46,5.


Die Gesamtzahl der Coronafälle steigt somit auf 9.132 seit Pandemiebeginn. Die Hospitalisierungsrate der letzten sieben Tage beträgt 268 und liegt damit unter dem kritischen Wert von 1.200. Demzufolge steht die Krankenhausampel in Bayern weiter auf grün.

Änderungen an den Teststellen der Hilfsorganisationen

Nachdem ab 11. Oktober nur noch bestimmte Personengruppen auf Kosten des Bundes Testungen in Anspruch nehmen können, ergeben sich auch an den Teststellen der Hilfsorganisationen ab diesem Tag Änderungen im Ablauf. Alle Bürgerinnen und Bürger, die zum weiterhin berechtigten Personenkreis gemäß TestV gehören, müssen für die Inanspruchnahme eines kostenlosen PoC-Antigentests ihre Berechtigung in geeigneter Weise nachweisen und die Richtigkeit der Angaben und vorgelegten Nachweise mit Ihrer Unterschrift versichern.

Zum berechtigten Personenkreis zählen u. a.:

- Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Nachweis mithilfe eines amtlichen Lichtbildausweises)

- Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation (insbesondere Schwangerschaft) nicht geimpft werden können oder bis drei Monate vor der Testung nicht geimpft werden konnten (Nachweis durch ärztliches Attest bzw. Mutterpass)

- Personen, die sich zum Zeitpunkt der Testung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus in Quarantäne befinden, wenn die Testung zur Beendigung dieser erforderlich ist (Befund / Bescheid des Gesundheitsamtes erforderlich)

Zudem bleiben die Testungen beim Arzt für Menschen mit symptomatischen Beschwerden auch weiterhin kostenfrei. Dies gilt auch für Personen, die in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung arbeiten oder diese besuchen.

Alle nicht anspruchsberechtigten Personen können selbstverständlich auch weiterhin eine Testung erhalten, müssen jedoch die Kosten der Testung selbst tragen. An den Teststellen der Hilfsorganisationen im Landkreis Schwandorf entstehen aktuell Kosten in Höhe von 10,00€ für die Durchführung der Testung. Um den Verwaltungsaufwand und damit auch die Kosten weiterhin so gering halten zu können, ist ausschließlich Barzahlung direkt an der Teststelle möglich. (Bitte Betrag passend bereithalten). Ohne Entrichtung der Gebühr ist keine Testung möglich.

Die Angebote der Hilfsorganisationen werden auch künftig fortlaufend an den Bedarf angepasst. Entsprechend werden Öffnungszeiten und Teststellen im Internet unter www.etermin.net/coronatest regelmäßig aktualisiert.

Drittimpfungen

Ab sofort können sich alle Personen, die im Januar bzw. Februar ihre Zweitimpfung verabreicht bekamen, telefonisch unter 09433 – 318 951 0 einen Termin für eine sogenannte Booster- also Auffrischungsimpfung buchen. Dies sind primär Menschen über 80 Jahre sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pflegeeinrichtungen bzw. Krankenhäusern.

Derzeit ist man im Impfzentrum immer wieder mit Personen konfrontiert, die den Mindestabstand von 3 bzw. 4 Wochen zwischen Erst- und Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff (BioNTech bzw. Moderna) nicht einhalten möchten und folglich zu früh zur Zweitimpfung kommen. Wir weisen darauf hin, dass diese Leute von den Mitarbeitern des Impfzentrums abgewiesen werden müssen, da eine Verkürzung des Mindestabstands gegen die Zulassung verstößt und das Impfzentrum nicht für etwaige Folgen (unzureichende Wirkung/Impfdurchbruch etc.) haftet. Um den maximalen Impfschutz der jeweiligen Präparate gewährleisten zu können, muss der zeitliche Mindestabstand zwischen Erst- und Zweitimpfung unbedingt eingehalten werden.

Öffnungszeiten des Impfzentrums

In der nächsten Woche bietet das Impfzentrum spezielle Öffnungszeiten an. So haben am Mittwoch Frühaufsteher bereits ab 7 Uhr morgens die Möglichkeit sich gegen COVID-19 schützen zu lassen. Am Donnerstag können sich v.a. diejenigen impfen lassen, denen die regulären Schließzeiten nicht passen. Dann hat das Nabburger Impfzentrum nämlich bis 20 Uhr abends geöffnet. Sollte dieses Angebot gut angenommen werden, wird man die Aktion entsprechend wiederholen.

Die aktuellen Öffnungszeiten des Impfzentrums in Nabburg lauten wie folgt:

Samstag 9-12 und 13-17 Uhr (hier auch Drittimpfungen mit Termin)

Sonntag geschlossen

Montag 9-13 und 14-18 Uhr

Dienstag geschlossen

Mittwoch"Early Bird Impfaktion" 7-12 und 13-16 Uhr

Donnerstag"After Work Impfaktion" 11-15 und 16-20 Uhr

Informationen zu Corona sind auf unserer Landkreishomepage unter dem Button „Coronavirus" zusammengefasst.

Seit Jahrzehnten in Liebe und Treue verbunden
Erneut: Mobile Impf-Teams auf Tour in den Gemeinde...