Regensburg. Ab 11. Oktober gibt es auch für die lokalen Testzentren in Bayern deutliche Veränderungen. Die Minsterpräsidentenkonferenz hatte am 10. August beschlossen, die kostenlosen Bürgertestungen ab dem 11. Oktober 2021 grundsätzlich einzustellen. Dieser Beschluss hat auch weitreichende Auswirkungen auf das Testangebot in den lokalen Testzentren in Bayern und damit auch auf das Angebot im Testzentrum des Landkreises.

Denn auch die kostenlosen PCR-Tests im Wege der bayerischen Jedermann-Testungen werden zum 11. Oktober abgeschafft, aber es gibt Ausnahmen. Darüber hinaus wird auch die Bayerische Teststrategie weiterentwickelt,so dass es für bestimmte weitere Personengruppen unverändert einen Anspruch auf kostenfreie Testungen in den lokalen Testzentren gibt Das Landkreis-Testzentrum am Landratsamt – das vorerst nur PCR-Testungen anbietet – steht ab 11. Oktober für folgende Personengruppen zur Verfügung:

1. Kontaktpersonen, wenn:

Sie über eine Bescheinigung Ihres Arztes verfügen, die Sie als Kontaktperson qualifiziert

Sie über eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes verfügen, die Sie als Kontaktperson qualifiziert

Sie durch die Corona-Warn-App des Robert-Koch-Institutes eine Warnung mit der Statusanzeige „erhöhtes Risiko" erhalten haben

2. Personen nach Auftreten von Infektionen in vulnerablen Einrichtungen und Unternehmen (nähere Informationen welche Einrichtung und Unternehmen konkret einen Anspruch begründen können entnehmen Sie bitte unserer Homepage unter www.landkreis-regensburg.de, Bereich Corona-Virus im Landkreis – PCR-Corona-Testzentrum), wenn:

Sie in dieser Einrichtung/dem Unternehmen behandelt, gepflegt oder betreut werden oder wurden

Sie zum Personal dieser Einrichtungen/der Unternehmen gehören

Sie dort zu Besuch waren

3. Personen zur Verhütung der Verbreitung des Coronavirus mit Bezug zu vulnerablen Einrichtungen (nähere Informationen welche Einrichtung und Unternehmen konkret einen Anspruch begründen können entnehmen Sie bitte unserer Homepage unter www.landkreis-regensburg.de, Bereich Corona-Virus im Landkreis – PCR-Corona-Testzentrum), wenn:

Sie vor der Aufnahme in eine solche Einrichtung/ein solches Unternehmen stehen

Sie dort behandelt, gepflegt oder betreut werden oder wurden

Sie dort einen Besuch planen

4. Bestätigende Diagnostik- und PCR-Testung

Ihr Anspruch besteht nach einem positiven Antigen-Test (auch bei Tests zur Eigenanwendung) oder einem positiven Pooling-Test mittels eines Nukleinsäurenachweises des Coronavirus SARS-CoV-2.

Bitte führen Sie jeweils entsprechende schriftliche oder digitale Nachweise mit sich, die Ihren Anspruch begründen. Ihren Termin können Sie unter https://www.landkreis-regensburg.de/unser-landkreis/aktuelles/coronavirus/pcr-corona-testzentrum/ vereinbaren. Dazu klicken Sie einfach auf „Online-Buchungssystem Testzentrum Landkreis Regensburg".

Ein kostenpflichtiges PCR Test Angebot kann gemäß der Richtlinien des Freistaates im kommunalen Testzentrum nicht angeboten werden. Die Öffnungszeiten des Testzentrums des Landkreises Regensburg sind bis einschließlich Ende Oktober: Montag bis Freitag von 8 bis 11 Uhr und von 12 bis 18 Uhr.