Der geplante Bau der Freiflächen-Photovoltaik-Anlage stößt auf heftige Kritik

Bodenwöhr. Eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage soll in einem Landschaftsschutzgebiet bei Neuenschwand entstehen. Der Gemeinderat stand in seiner Sitzung am Donnerstagabend vor der Entscheidung, den Weg dafür freizumachen. Eine lebhafte Diskussion ging dem Votum voraus. Und auch der Neubau eines Stahlgittermastes rief Bedenken hervor, was sich im Abstimmungsergebnis niederschlug.


32 Zuhörer hatten sich in der Hammerseehalle eingefunden, der Großteil von ihnen interessierte sich für die Entscheidung zur Freiflächen-PV-Anlage, die im Außenbereich von Neuenschwand entstehen soll. Mit einem Transparent bekundeten die Zuhörer ihre Ablehnung dieser Maßnahme - unter ihnen Josef Dirmeyer, Sprecher der Anwohner der Waldstraße in Neuenschwand. Gegenüber dem Ostbayern-Kurier verdeutlichte er die Bedenken der Bevölkerung.

Protest gegen den Bau der Freiflächen-PV-Anlage

Zu Beginn der Sitzung stellte Alois Feldmeier (BLB) den Antrag auf Aufhebung des Beschlusses vom 26. November 2020, bei der es um die Änderung des Flächennutzungsplans für Flurnummer 229 in Neuenschwand ging. Feldmeier sagte, in der Beschlussvorlage damals sei nicht erkennbar gewesen, dass es sich bei den Flurnummern 228 und 229 um ein Landschaftsschutzgebiet handelt. Ebenso fehlten die Markierungen der Landschaftsschutzgebiete mit grüner Schraffierung sowie die rote Schraffierung für Naturschutzgebiete auf dem der Beschlussvorlage beigefügten Kartenausschnitt.

Bis zur Sitzung sei es nicht bekannt gewesen, dass es sich um ein Landschaftsschutzgebiet und angrenzende Naturschutzgebiete handle - und das unvollständige Kartenmaterial sollte offensichtlich nicht richtig informieren, stellte Feldmeier in den Raum. „Wir von der Bürgerliste gehen davon aus, dass der Beschluss nicht ordentlich zustande kam, weil wichtige Informationen vorenthalten wurden. Wir fordern daher die Aufhebung des Beschlusses bzw. eine Neufassung", so Feldmeier.

„Das kann ich so nicht unterschreiben", meinte Bürgermeister Georg Hoffmann. „Die Vorlageberichte zeichnen nur ein grobes Bild und das Protokoll ist auch genehmigt worden." Es sei allen bewusst gewesen, dass es schwierig werde.

Stefan Rauch (SPD) sagte, sinnvoller Weise soll man beides durchführen, wenn man Top 4 ablehne, dann könne man den Beschluss auch aufheben. Hoffmann ergänzte, dass die Gesamtfläche größer gemacht werde (zu Flurnummer 228 komme noch 229 dazu), also beeinflusse das auch die Gesamtsituation. Mit einem Stimmverhältnis von 14 zu 3 wurde der Antrag Feldmeiers bzw. der BLB abgelehnt.



Nichtöffentliche Beschlüsse

Beim nächsten Punkt wurde über die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse informiert, deren Geheimhaltung weggefallen ist. So werde ein neues Schüttgutsilo für den Bauhof beschafft, zum Preis von 24.990 Euro.

Beim Projekt „Hammersee ohne Blaualgen“ geht es um das Angebot der Firma Aquamotec zum Erwerb der Hauptanlage „Regenerationssystem Typ 6-SI.6 zum Angebotspreis in Höhe von 50.575 Euro. Weitere fünf Anlagen sollen zum Mietpreis von 1.500 Euro pro Monat angemietet werden. Wenn sich eine Verbesserung der Wasserqualität einstellt, soll der Ankauf dieser gemieteten Anlagen zum Angebotspreis von 20.944 Euro in den Haushalt 2022 eingeplant werden. Die Mietkosten werden auf den Ankauf angerechnet.


Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch einen Funkturm?

Bedenken wurden laut beim Bauantrag der „Deutsche Funkturm GmbH": Die beabsichtigt, einen 40,62 Meter hohen Stahlgittermast mit zwei Plattformen sowie Outdoortechnik auf Fundamentplatten zu bauen - und zwar auf dem Grundstück auf Höhe des Rastplatzes an der B 85 in Fahrtrichtung Schwandorf, welches sich im Eigentum des Freistaats Bayern (Forstverwaltung) befindet.


Dieser Bereich sei als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Die Baukosten seien mit 86.270 Euro veranschlagt. Hans Fritsch (FWG) meinte, er sehe das 5G sehr kritisch. Das Bundesamt für Strahlenschutz registriere gesundheitliche Beschwerden, hervorgerufen durch Elektrosmog, angefangen von Schlafstörungen bis hin zu Krebserkrankungen. Als Alternative sieht Fritsch den Ausbau mit Glasfaser. Auch Alois Feldmeier meinte, er teile die Bedenken. Doch könne man die Zeit nicht aufhalten. „Schön ist es nicht, aber was hilft es?" Er erinnerte daran, dass auch mal die Mikrowelle als giftig deklariert wurde, das Handy am Ohr gefährlich sei.

Hoffmann sagte, es sei ein schwelender Konflikt, man könne die Zustimmung verweigern, aber das Landratsamt sei die Entscheidungsbehörde. Stefan Rauch sagte, wenn man ablehne, werde der Mast trotzdem gebaut, vielleicht in einem Gebiet, wo man auch optisch mehr belastet werde. Deshalb solle man das Vorhaben lieber genehmigen. Walter Spirk argumentierte, dass man sich der Zukunftstechnologie nicht verschließen könne. Und Christian Lutter (FWG) erläuterte einen Kompromiss, wobei Hoffmann sagte, dass man nicht bestimmen könne, welche Technologie genutzt werden soll.

Harald Haag vom gemeindlichen Bauamt erläuterte, dass man entweder das Einvernehmen erteile oder auch nicht, eine Klausel oder eine Bedingung könne aber nicht eingebracht werden. Mit vier Gegenstimmen wurde schließlich das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Nichts einzuwenden hatte das Gremium beim Bauantrag auf Neubau eines Pferdestalles mit Paddocktrail für drei bis vier Pferde. Einstimmig fiel hier der Genehmigungsbeschluss.


Kontroverse Diskussion

Und schließlich ging es um die 24. Änderung des Flächennutzungsplans für die Flur-Nr. 229 der Gemarkung Bodenwöhr, um den Änderungs- und Aufstellungsbeschluss zur Erweiterung um die Flurnummer 228 - der Punkt, der von den meisten Zuhörern mit Spannung erwartet wurde.

Eigentlich sollte Planer Christian Costa vom gleichnamigen Planungsbüro aus Bad Kötzting die Maßnahme erläutern, doch seine Erkrankung ließ dies nicht zu, wie Hoffmann informierte. Bevor man in die Thematik konkret einstieg, gab er einen Überblick zu einem Flächennutzungsplanverfahren im Allgemeinen: 


Nach der Beteiligung von Bürgern, Behörden und Gemeinderat müsse letzterer dann den Aufstellungsbeschluss fassen. „Dass alles bereits beschlossen ist - diese Information ist leider falsch. Wir schätzen und verstehen eure Bedenken. Doch gleiches Recht gilt auch für den Antragsteller", so der Sprecher.

„Von unserer Seite, wenn wir zu einem Beschluss kommen sollten, müssen wir anschauen, ob eine Photovoltaik-Anlage überhaupt möglich ist. Macht es Sinn, das weiterzuverfolgen oder wir lassen das? Dass der Aufwand vielleicht zu hoch ist, dass es so nicht funktionieren kann, zu diesem Schluss kann der Antragsteller kommen", betonte Hoffmann.


Widerspruch von Seiten der BLB

Alois Feldmeier hakte ein: „Ich kann dem nicht so zustimmen. Das ist eine schöne Darstellung, aber nicht zutreffend". Feldmeier machte auf die 42 Unterschriften aufmerksam, die die Anwohner in Neuenschwand übergeben haben. „Ich kann doch nicht einfach etwas vor die Haustüre hinknallen, was er nicht haben will. Mutwillig die Natur zerstören. Leute, das ist unsere Heimat. Wessen Heimat, wessen Interessen vertreten wir?" Applaus von den Zuhörern brandete auf.

Hoffmann bat, dies zu unterlassen. Albert Krieger sagte an Feldmeier gerichtet, dass er seine Argumentation nicht teile. Es sei bereits im November von Planer Costa angesprochen worden, dass eventuell Flur-Nr. 228 dazukommen könnte. Man habe das damals schon gewusst - und auch, dass es kein leichter Weg sein werde. „Wenn wir die Energiewende wollen, müssen wir das auch durchführen.“ Er begrüße es, so Krieger, wenn sich Bürger beteiligen. Diese Bedenken werde man mit einarbeiten und die Fachstellen hören.

Stefan Rauch sagte, was ihn störe, sei, dass man vor den Zuhörern in die Richtung gestellt werde, dass man „gleich dagegen ist". Er selbst habe sich schon dem Vorwurf, er drehe sich wie ein Blatt im Wind, anhören müssen. Das sei nicht so, doch wenn man neue Erkenntnisse habe, passe man seine Meinung an. Bisher habe er keine Bedenken gehabt, so Rauch. Noch nichts gehört habe er von der Knoblauchkröte. Jetzt sei er noch für das Projekt, er könne sich aber auch vorstellen, dass er nach der Vorstellung der Fachbehörden, bei einer Abwägung, ablehnen werde.


Noch nichts Endgültiges

Hoffmann ergänzte, dass das In-Schubladen-Stecken der Räte nicht in Ordnung sei. „Wir führen hier ein korrektes Verfahren durch. Es kann so viel passieren, dass wir eine andere Entscheidung realisieren." Und weiter: „Wenn wir das hochhängen mit der Knoblauchkröte, könnten wir von höheren Stellen Vorgaben erhalten, wie die Flächen bewirtschaftet werden sollen. Einschränkungen könnte es geben für die Landwirtschaft, für die Jagd.


Kurt Pöll (BLB) sagte, im November hätte man zugestimmt, weil es eine kleine Anlage sei, jetzt werde es aber eine große Anlage. „Wir sind die Vertreter der Bevölkerung, die wir nicht enttäuschen sollen." Walter Spirk meinte, Fakt sei, „dass wir genau gewusst haben, was wir tun. Die Anlieger und alle haben ein Recht.“ Und man sei ganz am Anfang der Entscheidung. Alois Feldmeier betonte, dass er von vornherein dagegen gewesen sei. Er sei der Meinung, dass man die Leute fragen müsse und nicht einfach etwas vor die Haustür stelle.

Christian Lutter hakte nach, warum die Flur-Nummer 230 nicht enthalten sei. „Was mich persönlich stört, ist, dass in Schwand sehr viele Photovoltaikanlagen sind. „Wenn es nicht dabei ist, stimme ich nicht zu." Bezüglich der zugesagten Bürgerbeteiligung sagte er, dass sich die ortsansässigen Bürger an der Anlage beteiligen können. Die Nummer 230 sei nicht dabei, der Antrag sei nur für 228 gestellt worden. Feldmeier monierte, dass man den Antrag der Bürger behandeln soll. Hoffmann antwortete, dass das nicht gehe, das müsste auf der Tagesordnung stehen.

Mit fünf Gegenstimmen wurde beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Flur-Nummer 229 um die Flurnummer 228 zu erweitern. Das Gleiche wurde für den Bebauungsplan beschlossen. Die Bürgerbeteiligung wurde festgelegt, die anfallenden Kosten trage der Investor.


Stadtentwicklungskonzept

Die weiteren Tagesordnungspunkte wurden einstimmig verabschiedet. So ging es zunächst um das Integrierte nachhaltige Stadtentwicklungskonzept (INSEK), um die Entwicklung der Ortsmitte. Das Sanierungsgebiet wurde um den Bereich „Bahnhof" erweitert. Im nächsten Punkt wurde diese Erweiterung in die entsprechende Satzung mit aufgenommen. Wieder ging es danach um eine Satzung: Beschlossen wurde die neue Entwässerungs- bzw. Wasserabgabesatzung mit ihren Aktualisierungen.

Beim Jahresabschluss der gemeindlichen Photovoltaikanlagen wurde das Jahresergebnis festgestellt. Dieses weist einen Gewinn in Höhe von 8.860 Euro aus und das Geld wird zur Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitutionen verwendet.

Festgestellt wurde auch das Jahresergebnis bezüglich der Wasserversorgung. Der Jahresabschluss 2019 endet mit einer Bilanzsumme von 4.545.337,84 Euro und dem Jahresgewinn von 65.545 Euro. 

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