Empfindliche Strafe für jungen Raser

Im April 2016 fanden in der gesamten Oberpfalz Geschwindigkeitsmessungen im Rahmen des bundesweiten 24-stündigen Blitzmarathons statt. Der Verkehrsteilnehmer mit der höchsten Geschwindigkeit erhielt eine deutliche Strafe für sein gefährliches Fahrverhalten.

In der Oberpfalz wurde die Blitzer-Aktion in das Verkehrssicherheitsprogramm „Bayern mobil – sicher ans Ziel“ eingebettet. Der Verkehrsteilnehmer mit der höchsten Tempoüberschreitung war ein 25-jähriger Pkw-Fahrer, der auf der Bundesstraße 16 bei Nittenau außerorts bei erlaubten 100 km/h mit einer Geschwindigkeit von 173 km/h gemessen wurde. Abzüglich der Messtoleranz von 6 km/h wurde ihm eine Überschreitung von 67 km/h angelastet.

Für diesen Verkehrsverstoß wurde dem 25-Jährigen ein vorsätzliches Verhalten vorgeworfen, da die Bundesstraße 16 im Bereich der Messstelle nur jeweils einen Fahrstreifen in jede Fahrtrichtung aufweist und generell davon ausgegangen wird, dass man eine derart hohe Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht durch einen  versehentlichen Tritt aufs Gaspedal herbeiführt.

Das vorsätzliche Handeln führte zu einer Verdoppelung der dafür vorgesehenen Geldbuße, so dass bei dem jungen Mann eine solche in Höhe von 880 Euro ausgesprochen wurde. Als weitere Folgen wurden ein zweimonatiges Fahrverbot sowie der Eintrag von zwei Punkten in das Fahreignungsregister beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg ausgesprochen. Die Sanktionen sind zwischenzeitlich bestandskräftig geworden.

In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, dass die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit weiterhin eine der größten Unfallursachen im Straßenverkehr darstellt. Dass ein schwerwiegender Verstoß bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auch ohne Unfallgeschehen eine deutliche Bestrafung nach sich zieht, konnte der „Spitzenreiter“ des zurückliegenden Blitzmarathons nun feststellen.

Insbesondere die Verdoppelung der vorgesehenen Geldbuße aufgrund des vorsätzlichen Handelns soll nochmals als Warnhinweis an alle Fahrzeuglenker mit „Bleifuß“ ergehen.

 

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