Fünf Fälle am Montag wurden im Landkreis Schwandorf registriert

Schwandorf. Mit fünf Fällen am Montag steigt die Gesamtzahl der Corona-Infektionen auf 7.696. Die Sieben-Tage-Inzidenz, die gestern bei 125,1 lag, sinkt laut übereinstimmenden Angaben von Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und Robert-Koch-Institut (RKI) heute auf 110,9.


Das Landratsamt Schwandorf teilt mit: Wir erwarten für morgen ein weiteres Absinken der Inzidenz. Sollten wir morgen „unter 100" liegen, wäre das sozusagen „Tag 1". Unterschreitet die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 100, so würden die damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen ab dem übernächsten darauffolgenden Tag (das wäre Dienstag, der 4. Mai) außer Kraft treten. Sollten LGL und RKI unterschiedliche Inzidenzen vermelden, gilt nicht automatisch die höhere Inzidenz, sondern stets die vom RKI veröffentlichte Inzidenz.

In zwei Heimen konnte heute das Ausbruchsgeschehens offiziell für beendet erklärt werden, nachdem die Endtestungen ohne Folgefälle blieben. Diese erfreuliche Nachricht betrifft das Seniorenzentrum Evergreen Maxhütte-Haidhof und die Senioreneinrichtung Naabresidenz in Schwandorf. Wir hatten gestern von einem Montagetrupp mit drei positiv getesteten Personen berichtet. Die Testergebnisse von sieben weiteren Mitarbeitern des Handwerksbetriebs waren allesamt negativ.

Impfung schreitet deutlich voran

Das Impfzentrum kam in den letzten Wochen dank ausreichender Impfstofflieferungen gut voran. Deshalb wird in den nächsten Tagen die Impfung der Priorität II vorerst abgeschlossen sein. Vorerst deshalb, weil es immer Fälle geben wird, wo eine noch nicht geimpfte Person 70 Jahre alt wird oder sich eine über 70-jährige Person erst jetzt dazu entschließt, sich impfen zu lassen. Noch in dieser Woche werden die ersten Aufforderungen zur Terminvereinbarung an Impfwillige der Priorität III verschickt werden. In dieser erhöhten Priorität sind laut Corona-Impfverordnung neben der Personengruppe zwischen 60 und 69 Jahren auch zahlreiche Personen mit in der Verordnung aufgelisteten Vorerkrankungen und etliche Berufsgruppen wie zum Beispiel das Personal im Lebensmitteleinzelhandel aufgeführt. Nachdem wir in unserer Pressemitteilung Nr. 315 vom 17.03.2021 aufgrund der zusätzlichen Impfstofflieferungen für Grenzlandkreise über eine Power-Woche in unserem Impfzentrum berichtet hatten, werden hierfür nun die Zweitimpfungen fällig. Folglich werden in der kommenden Woche wohl weniger Erstimpfungen als in den letzten Wochen durchgeführt werden können.

Nach dem gestrigen Bund-Länder-Impfgipfel soll voraussichtlich ab Juni die Priorisierung vollständig aufgehoben werden. Ab diesem Zeitpunkt können sich dann alle Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von Alter, Beruf oder Vorerkrankungen, um einen Impftermin bemühen. Zudem sollen dann auch Betriebsärzte in Unternehmen COVID-19-Schutzimpfungen vornehmen können.

Erneute Rechtsänderungen beschlossen

Der Ministerrat hat in seiner heutigen Kabinettssitzung eine erneute Änderung der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen, die morgen in Kraft treten soll und über die ausführlich überregional berichtet werden wird. Die wichtigsten Änderungen sind: Ladengeschäfte der körperfernen Dienstleistungsbetriebe und der Handwerksbetriebe (zum Beispiel Schuster oder Fotografen) dürfen inzidenzunabhängig öffnen, Gärtnereien, Gartenmärkte, Blumenfachgeschäfte und Buchhandlungen dürfen wieder öffnen, Autokinos werden zugelassen, zoologische und botanische Gärten dürfen öffnen, Sport im Freien in Fünfergruppen für Kinder unter 14 Jahren ist erlaubt, die sogenannte Betreuungsfamilie (die eine Ausnahme von der Regel „Kontakt nur mit einer nicht zum Haushalt gehörenden Person" darstellt) wird wieder eingeführt, vollständig Geimpfte werden negativ Getesteten gleichgestellt und während der Abiturprüfungen gilt Maskenpflicht. Die Einschränkungen für körpernahe Dienstleistungen wie Friseur, Fußpflege oder Tattoo- und Kosmetikstudios bleiben bestehen. Auch die reinen Baumärkte sind von den heute beschlossenen Lockerungen nicht betroffen.

Keine Änderung für Schulen und Kindertagesstätten

Die Regel, dass ab einer Inzidenz von 100 auf Distanzunterricht (abgesehen von vierten Klassen und Abschlussklassen) umgestellt wird, bleibt bestehen. Bei Inzidenzen darunter ist Wechsel- oder Präsenzunterricht unter Auflagen möglich. Der in der sogenannten Bundes-Notbremse enthaltene Wert von 165 wird in Bayern nicht übernommen.

Informationen zu Corona sind in unserer Landkreishomepage unter dem Button „Coronavirus" zusammengefasst.

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