Regensburg. Gute Nachricht für Geflügelhalter: ihre Tiere dürfen wieder ins Freie. Auch Ausstellungen und Märkte sind wieder erlaubt. Eine Ausnahme bildet allerdings das Beobachtungsgebiet im Umkreis von zehn Kilometern um die Nittenauer Betriebe, die von Geflügelpest-Fällen betroffen waren. Hier gelten immer noch strenge Regelungen. Ebenfalls weiterhin in Kraft sind die landkreisweiten Biosicherheitsmaßnahmen, die Anfang Februar auch für die kleineren Betriebe verhängt worden sind.

Zwischenzeitlich ist die Zahl der infizierten Wildvögel bayernweit rückläufig, auch beim Hausgeflügel wurden in den letzten Wochen keine neuen Fälle nachgewiesen. Eine weitere extreme Ausbreitung der Geflügelpest ist somit aktuell nicht mehr zu befürchten, so die Einschätzung des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Der Landkreis Regensburg hebt daher mit Wirkung zum 30. April 2021 die seit 4. März 2021 geltende Stallpflicht für Geflügel auf. Auch Märkte und Ausstellungen dürfen wieder abgehalten werden.

Sonderregelungen gelten vorerst noch im Beobachtungsgebiet um Nittenau. Neben der weiter geltenden Stallpflicht dürfen dort gehaltene Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse weder in einen Bestand innerhalb dieser Zone hinein, noch heraus gebracht werden. Auch Futtermittel dürfen nicht heraustransportiert werden – Durchgangsverkehr ist hier ausgenommen.

Die aktuelle Allgemeinverfügung sowie die noch geltenden Bestimmungen im Beobachtungsgebiet und für Halter von kleineren Geflügel-Beständen bis einschließlich 100 Stück sind auf der Webseite des Landkreises, Bürgerservice, Veterinärwesen, einsehbar.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter finden Sie auch auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort Geflügelpest.