Anzeige gegen Schlüsseldienst

Stulln. Am Donnerstagmorgen sperrte sich eine 60-jährige Frau aus Stulln aus ihrer Wohnung aus. Über das Internet wurde ein Schlüsseldienst ausfindig gemacht und um Öffnung der Türe ersucht. 

Der bislang unbekannte Mitarbeiter des Schlüsseldienstes öffnete die Türe innerhalb von 2 Minuten ohne größeren Aufwand. Nicht nur die kurze Zeit der Türöffnung, sondern noch die anschließende Benennung des Rechnungsbetrages führte zu großem Erstaunen bei der Geschädigten. Es wurden 427,80 Euro in Rechnung gestellt und auf Barzahlung bestanden. 

Die Geschädigte händigte das Geld widerwillig aus und verständigte erst am Folgetag die Polizei. Diese hat nunmehr ein Ermittlungsverfahren wegen Wuchers eingeleitet. 

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, keine unbekannten Firmen aus dem Internet zu beauftragen und sich zudem ein festes Angebot für die Türöffnung machen zu lassen. Auch eine Barzahlung sollte, sofern einem der Betrag zu hoch erscheint, abgelehnt und im Zweifelsfall die Polizei informiert werden.


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