Region. Die Corona-bedingte Lage verschärft sich weiter und die bayerische Staatsregierung weiter Maßnahmen ergriffen (die ab Freitag, 19.3.2020, um Mitternacht gelten): Untersagt werden Gastronomiebetriebe jeder Art. Ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen. Auch Bau- und Gartenmärkte müssen schließen. Friseure gehören nicht mehr zu den Geschäften, die für die Deckung des täglichen Bedarfs notwendig sind und dürfen daher für die nächsten 14 Tage nicht aufgesucht werden. Zudem gelten Ausgangsbeschränkungen für die Bevölkerung.


Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt:

Diese sind insbesondere:

a) die Ausübung beruflicher Tätigkeiten,

b) die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z. B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blutspenden sind ausdrücklich erlaubt) sowie der Besuch bei Angehörigen helfender Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten),

c) Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs (z. B. Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Tierbedarfshandel, Brief- und Versandhandel, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Banken und Geldautomaten, Post, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen sowie die Abgabe von Briefwahlunterlagen). Nicht zur Deckung des täglichen Bedarfs gehört die Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen wie etwa der Besuch von Friseurbetrieben,

d) der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich,

e) die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,

f) die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis,

g) Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung und

h) Handlungen zur Versorgung von Tieren.

Kontrolliert werden die neuen Maßnahmen durch die Ordnungsämter und durch die bayerische Polizei. Spezielle „Ausgangsdokumente" sind nicht zwingend notwendig, trotzdem muss in Kontrollen „ein triftiger Grund" für das Verlassen der Wohnung glaubhaft erklärt werden.