Erfassung historischer Kulturlandschaften

Symbolbild: Rike, pixelio.de

Wie bereits mehrfach berichtet, ereignete sich am 17.09.2015 ein brutaler Raubüberfall auf drei Bewohner eines Einfamilienhauses in der Hammerwegsiedlung in Weiden. Nach zwei Festnahmen im November 2015 erfolgte am Dienstag, 12.01.2016 die Festnahme eines dritten Tatverdächtigen in der Tschechischen  Republik. Die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizeiinspektion in Weiden  mit Justiz und Polizei der Tschechischen Republik klappte nach Polizei-Auskunft erneut prima.

 

Seit Eingang der Mitteilung, dass eine Familie in den eigenen vier Wänden überfallen und brutal misshandelt wurde, laufen die äußerst zeit- und personalintensiven Ermittlungen der noch am Mitteilungstag gegründete Ermittlungsgruppe „EG Siedlung“ der Kriminalpolizeiinspektion Weiden auf Hochtouren.

Nach zwei Festnahmen am Donnerstagmorgen, 26.11.2015 gelang es einer Spezialeinheit der Tschechischen Polizei am Dienstagmorgen, 12.01.2016 einen weiteren Tatverdächtigen im Alter von 39 Jahren festzunehmen.

Nachdem sich die akribisch und kooperativ über die Landesgrenze hinweg geführten Ermittlungen soweit verdichtet hatten, dass der Festgenommene als dringend tatverdächtig eingestuft werden konnte, erließ der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Weiden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Weiden einen  Haftbefehl. Die Staatsanwaltschaft stellte auf dieser Grundlage einen Europäischen Haftbefehl aus.

Diesen vollzogen Einsatzkräften der Tschechischen Polizei gegen 06:30 Uhr im Bereich Eger, am Wohnsitz des Festgenommenen.

Der 39-Jährige wurde am folgenden Donnerstag, 14.01.2016 in der Tschechischen Republik einem zuständigen Richter zur Entscheidung über ein mögliches Auslieferungsverfahren vorgeführt. Dieser ordnete die Inhaftierung des Mannes an.

Mit Blick auf das laufende Verfahren können nach wie vor keine Angaben zu möglichen Aussagen der nun drei festgenommenen Männer im Alter von 33, 39 und 43 Jahren  gemacht werden.

Im Anschluss an die Festnahme erfolgten noch im Beisein von Vertretern von Staatsanwaltschaft Weiden und Angehörigen der EG Siedlung der Kripo Weiden Durchsuchungen an verschiedenen Objekten im Nachbarland nach tatrelevanten Gegenständen.

An beiden Festnahmetagen stellten die Ermittler verschiedene Gegenstände sicher, die nun hinsichtlich eines möglichen Tatbezuges überprüft werden. Ergebnisse hierzu liegen noch nicht vor.

Für die Justizbehörden ist jetzt die Auslieferung der drei Tatverdächtigen vorrangig. Dazu notwendige Anträge und Ersuchen der Staatsanwaltschaft Weiden sind bereits gestellt. Eine zeitliche Einordnung, bis wann eine mögliche Auslieferung erfolgen könnte, ist mit Blick auf die dafür maßgeblichen, internationalen Rechtsvorschriften nicht möglich.

Mit der Festnahme des tschechischen Staatsangehörigen gelang den Ermittlungsbehörden erneut ein besonderer  Erfolg zur Aufklärung des brutalen Verbrechens. Die Tatausführung, bei der die Geschädigten im Alter von 68, 71 und 89 Jahren körperlich misshandelt und stundenlang festgehalten wurden, führte zu einer deutlichen Beeinträchtigung des Sicherheitsgefühls in der nördlichen Oberpfalz.

Dieser Ermittlungserfolg zeigt allerdings deutlich, wie wirksam die Strafverfolgungsbehörden der Oberpfalz und der Tschechischen Republik auch bei der grenzüberschreitenden Kriminalität zusammenarbeiten. Straftäter, die zur Verbrechens-Ausübung jeweils ins Nachbarland einreisen, können sich keinesfalls sicher sein, dass sie sich mit der Rückkehr ins Heimatland einer wirksamen Strafverfolgung entzogen haben. "Dieser Erfolg ist ein deutliches Signal an alle Rechtsbrecher", so die Ansicht der Kripo.

Unverzichtbare Bausteine im sehr komplexen Ermittlungsgeflecht stellen neben der   länderübergreifenden Zusammenarbeit Hinweise aus der Bevölkerung dar. Diese Mitteilungen von aufmerksamen Bürgen trugen maßgeblich dazu bei, dass die Ermittler das Trio dingfest machen konnte.

Für die EG Siedlung gilt es nun, die erneut gewonnenen Erkenntnisse in den Gesamtkomplex einzuarbeiten, um so die Basis für eine mögliche gerichtliche Aufarbeitung zu schaffen.

Darüber hinaus steht auch die Prüfung an, ob die Tatverdächtigen noch für weitere Straftaten in Betracht kommen.

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