Amberg-Sulzbach. Schulen und Kitas schließen ab dem 1. März wieder im Landkreis Amberg-Sulzbach, wie das Landratsamt am Freitag mitteilt. Ab Montag gibt es eine Rückkehr zu Distanzunterricht und zur Notbetreuung in Kitas. Außerdem gilt auch wieder zwischen 22 und 5 Uhr die Ausgangssperre.  


Der 7-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Amberg-Sulzbach ist, so das Landratsamt, deutlich über 100 gestiegen und liegt laut Robert Koch-Institut (RKI) aktuell bei 163,0. Dies hat Folgen für den Betrieb von Schulen und Kindertageseinrichtungen.

Ab Montag, 1. März 2021 ist an den Grund- und Förderschulen sowie für die Abschlussklassen der Real- und Mittelschulen nur noch Distanzunterricht gestattet, in den Kindertageseinrichtungen ist nur eine Notbetreuung möglich“, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes. Zudem gilt aufgrund des hohen Inzidenzwerts zwischen 22 Uhr und 5 Uhr eine Ausgangssperre.


Lage wird jeden Tag neu bewertet

„Es ist eine sehr bittere Entscheidung, die uns alles andere als leichtgefallen ist. Immerhin waren Schüler, Eltern, Lehrer und Erzieher zu Wochenbeginn fast schon euphorisch ob der Rückkehr in die Schulen und Kindertageseinrichtungen. Aber die aktuellen Zahlen erlauben uns keine andere Entscheidung. Es geht um die Gesundheit und die hat zum Schutz aller Vorfahrt.", erklärt Landrat Richard Reisinger die Entscheidung in Abstimmung mit der Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK).

„Wir werden das Infektionsgeschehen verfolgen und die Situation jeden Tag neu bewerten", so Reisinger.


Mutationen breiten sich aus

Zurückzuführen sind die aktuell gestiegenen Coronazahlen laut Reisinger auf die Ausbreitung der deutlich ansteckenderen Virus-Mutationen. Aufgrund der steigenden COVID19-Fallzahlen appelliert Landrat Richard Reisinger eindringlich an die Bevölkerung, sich an die Regeln zu halten und Kontakte auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren.

Wann die Grundschulen und die Abschlussklassen der Real- und Mittelschulen im Landkreis sowie die außerschulischen Bildungsangebote und Kindertagesstätten wieder zu Präsenzangeboten zurückehren können, ist laut Landrat derzeit noch ungewiss. „Da lässt sich keine zuverlässige Prognose aufstellen", so Reisinger.

Den Zeitpunkt wird das Landratsamt aber zu gegebener Zeit im Amtsblatt bekannt geben, heißt es in der Pressemitteilung. 

Unveränderte Situation für Abiturienten

Für die Abiturienten des HCA-Gymnasiums in Sulzbach-Rosenberg ändert sich vorerst nichts. Sie haben auch weiterhin Präsenz- beziehungsweise Wechselunterricht.

Ähnliches gilt für Berufsschüler der Staatlichen Berufsschule in Sulzbach-Rosenberg, die zeitnah Prüfungen absolvieren müssen. Für sie findet der Unterricht wie gehabt statt.

Eine Kindernotbetreuung ist möglich, wenn Eltern die Betreuung nicht gewährleisten können, vor allem, wenn sie selbst arbeiten müssen, wenn das Jugendamt eine Betreuung angeordnet hat, um das Kindeswohl sicherzustellen oder wenn Eltern einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung haben. Auch Kinder mit Behinderung haben einen Anspruch auf Notbetreuung.