Landkreis Schwandorf: Am 21. Februar bislang 650 neue Infektionen – ein Todesfall

Schwandorf. Das Landratsamt meldet: Mit 638 Fällen am Freitag, 292 am Samstag und 294 am Sonntag stieg die Gesamtzahl der Fälle seit Beginn der Pandemie auf 27.556. Am Montag, 21. Februar, haben wir bislang 650 neue Infektionen bearbeitet. Damit ist die Zahl von 28.000 Fällen überschritten.


Mit dem Tod eines 87-jährigen Mannes, der zu Hause gewohnt hatte und geboostert war, steigt die Zahl der mit oder an Corona Verstorbenen auf 247.

Die Sieben-Tage-Inzidenz hat seit Freitag gemäß den Berechnungen des Robert-Koch-Instituts folgenden Verlauf genommen:

Freitag,       18. Februar       1.549,1

Samstag,    19. Februar       1.593,5

Sonntag,     20. Februar       1.528,2

Montag,       21. Februar      1.600,9


Der jüngste Ausbruch im Barmherzige Brüder Krankenhaus St. Barbara Schwandorf konnte am 21. Februar offiziell für beendet erklärt werden.

Mit den bleibend hohen Fallzahlen rücken auch immer wieder die Begriffe Quarantäne und Isolation in den Fokus. Der Unterschied ist einfach erklärt: bei engen Kontaktpersonen greift eine Quarantäne, wobei geboosterte Personen, die symptomfrei sind, von der Quarantäne ausgenommen sind. Wer positiv getestet ist, hat sich stets in Isolation zu begeben, auch dann, wenn er geboostert ist. Die Frage ist, wie lange sich die Person zu isolieren hat. Dazu geben wir folgende Hinweise:

Liegt bisher lediglich ein positiver Antigen-Schnelltest oder Selbsttest vor, sollte umgehend ein Termin für einen PCR-Test beim Testzentrum im Sepp-Simon-Stadion in Schwandorf oder beim Hausarzt vereinbart werden. Testungen im Sepp-Simon-Stadion sind nur bei Symptomfreiheit möglich. Unter Vorlage des positiven Antigen-Schnelltests oder Selbsttests ist dieser PCR-Test kostenlos. Wir bitten, sich in Isolation zu begeben, bis ein negatives PCR Ergebnis vorliegt.

Die Isolation darf nur zur Durchführung von Antigen- (oder ggf. PCR-) Testungen unter folgenden Bedingungen unterbrochen werden: direkter Hin- und Rückweg zur Teststelle, keine Nutzung von öffentlichen Nahverkehrsmitteln und strikte Einhaltung der Hygienemaßnahmen (keine unnötigen Kontakte, ausreichend Abstand zu anderen Personen, Tragen einer FFP2-Maske, etc.). Auf zusätzliche Vorgaben der Teststelle ist zu achten.

Die Isolationsdauer beträgt 10 Tage mit Verkürzungsmöglichkeit ab Tag 7. Dies gilt unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus und unabhängig von der Virusvariante, also auch für Omikron.

„Tag Null" ist definiert als der Tag des Symptombeginns oder der Tag der Testabnahme (je nachdem, was früher eingetreten ist).

Zur Verkürzung der Isolierung als positiv getestete Person müssen grundsätzlich alle folgenden Kriterien erfüllt sein:

- Mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit

- Ein frühestens an Tag 7 durchgeführter Nukleinsäuretest oder Antigentest (jeweils durchgeführt durch eine medizinische Fachkraft oder eine vergleichbare, hierfür geschulte Person) weist ein negatives Ergebnis auf.

- Mit Übermittlung des negativen Testergebnisses an das Gesundheitsamt endet die Isolation.

Ohne Verkürzung endet die Isolation grundsätzlich nach Tag 10.

Weitere Einzelfälle, wenn der Test nach sieben Tagen immer noch positiv ist oder wenn auch an Tag 10 nach keine 48 Stunden dauernde Symptomfreiheit vorliegt, sind den Hinweisen in unserer Homepage unter „Coronavirus – Information für positiv Getestete" zu entnehmen. In der Zeile darunter finden sich die Informationen für Kontaktpersonen.

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