Schwandorf. Das Landratsamt Schwandorf gibt Folgendes zur Corona-Situation bekannt: Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Schwandorf machte von Donnerstag, 13. Januar auf Freitag, 14. Januar, erneut einen großen Sprung, und zwar von 215,5 auf 259,3. Ursächlich dafür sind 100 neue Infektionen vom Donnerstag.


Am Freitag haben uns bislang 86 Erstmeldungen erreicht. Die bestätigten Omikron-Fälle stiegen auf 257. In der ersten Kalenderwoche des neuen Jahres liegt der Anteil von Omikron bereits bei 35 Prozent. Zum Anteil in der laufenden zweiten Kalenderwoche lässt sich noch keine Bilanz ziehen, zumal die Ermittlung der Mutante erst ein paar Tage nach der Identifikation eines positiven Falls möglich ist.

Aus Schulen, Kindergärten und Kinderkrippen haben uns 60 positive Schnelltests erreicht, die abgearbeitet werden. Im Elisabethenheim Schwandorf konnte das Ausbruchsgeschehen heute für beendet erklärt werden. Neue Fälle sind unter anderem in verschiedenen Gemeinschaftsunterkünften und in einem Wohnheim für benachteiligte Jugendliche festgestellt worden. Zum Teil wurden Familien verlegt.

In den letzten Tagen haben fünf weitere Teststellen eröffnet, deren Anschriften wir in unsere Homepage unter „Coronavirus – Antigen-Schnelltestungen - Sonstige beauftragte Teststellen" eingepflegt haben. Die neuen Teststellen befinden sich in Burglengenfeld, Dieterskirchen, Schwarzenfeld, Steinberg und Wernberg-Köblitz.

Der neue bayerische Booster

Bislang galt eine Person erst 14 Tage nach der Drittimpfung als geboostert. Seit Mittwoch gilt man bereits ab dem Tag der Auffrischung als geboostert. Dies ist zum Beispiel dann von Bedeutung, wenn eine geboosterte Person bei „2Gplus" (geimpft oder genesen und getestet) von der Testpflicht ausgenommen ist. Eine Infektion nach der Zweifachimpfung gilt nun genauso für 2G Plus wie eine Dreifachimpfung – mit einer Ausnahme: Wer die erste Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson erhalten hat, gilt nicht bereits nach der zweiten Impfung und auch nicht sogleich nach der dritten Impfung als geboostert, sondern erst vom 15. Tag an nach der Auffrischung. Dass Johnson-&-Johnson-Geimpfte darüber nicht ganz glücklich sind, ist dem Bayerischen Gesundheitsministerium nicht verborgen.

Brief statt Anruf

Wie wir bereits mitgeteilt haben, wurde die Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zur Quarantäne von Kontakt- und Verdachtspersonen und zur Isolation von positiv getesteten Personen erneut geändert. Dies führt auch zu einer Änderung in der täglichen Praxis unseres Gesundheitsamtes. Infizierte werden ab sofort angeschrieben, aber nicht mehr angerufen. Auch wenn man meinen möge, dass ein Telefonat weniger aufwendig wäre, ist dies nicht der Fall. Die Telefonate gestalten sich infolge zahlreicher Fragen relativ langatmig und trotz Isolation bedarf es des Öfteren mehrerer Anrufversuche, bis die gewünschte Person erreicht wird. In einem Brief können dagegen alle Information sogleich mitgeliefert werden. Wir bitten aber um Verständnis dafür, dass die vielen Neuerungen mit etwas Verzögerung in die schriftlichen Dokumente eingearbeitet werden, da noch gewisser Abstimmungsbedarf besteht.

Zur Verkürzung der Isolierung einer positiv PCR-getesteten Person von Tag 10 auf Tag 7 müssen alle folgenden Kriterien erfüllt sein:

-Mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit

-Ein frühestens an Tag 7 durchgeführter Nukleinsäuretest oder Antigentest weist ein negatives Ergebnis auf, wobei der Test jeweils durch eine medizinische Fachkraft oder eine vergleichbare, hierfür geschulte Person durchgeführt werden muss

-Mit Übermittlung des negativen Testergebnisses an das Gesundheitsamt endet die Isolation.

Ohne Verkürzung endet die Isolation grundsätzlich nach Tag 10.