Polizei und Stadt verhindern Rechtsrock

Schwandorf. Der Polizeiinspektion Schwandorf wurde kürzlich bekannt, dass für Samstag, den 30.11.2019, durch eine als rechtsextremistisch eingestufte Gruppierung ein Rechtsrockkonzert in den Räumlichkeiten einer Schwandorfer Gastwirtschaft geplant war. Die Gruppierung hatte einen Nebenraum unter dem Vorwand einer privaten Weihnachtsfeier angemietet.
Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse erließ das Ordnungsamt der Großen Kreisstadt Schwandorf in enger Abstimmung mit der Polizei eine Allgemeinverfügung, die sämtliche Musikveranstaltungen mit rechtsextremistischem Gedankengut im gesamten Gebiet der großen Kreisstadt Schwandorf in der Zeit von 29.11.2019 bis 02.12.2019 untersagte.


Am späten Nachmittag des 30.11.2019 wurden in den angemieteten Räumlichkeiten ca. 15 Personen, die der rechtsextremistischen Gruppierung „Bollwerk Oberpfalz" zugeordnet werden konnten, angetroffen. Durch den Veranstalter wurde mitgeteilt, dass es sich um eine private Überraschungsparty anlässlich eines Geburtstages handeln würde, bei der keine Musikdarbietungen geplant seien.
Aufgrund der vorliegenden Tatsachen wurde dem Veranstalter durch die Polizei auf Grundlage der Allgemeinverfügung der Stadt Schwandorf jedwede Musikdarbietung an diesem Abend untersagt.



Im weiteren Verlauf des Abends wurden sowohl ein Liedermacher, als auch eine Musikgruppe, beide werden dem rechtsextremistischen Spektrum zugeordnet, einer Polizeikontrolle unterzogen. Vor dem Hintergrund der Allgemeinverfügung wurden die Musikinstrumente samt Zubehör des Liedermachers und der Musikgruppe präventiv bis zum Ende der Veranstaltung sichergestellt. Weiterhin wurden durch die Kontrollen der Polizei mehrere Pkw mit überregionalen Veranstaltungsteilnehmern festgestellt.

Zu diesem Zeitpunkt wurde von einer Teilnehmerzahl von insgesamt ca. 60 Personen ausgegangen.

In Anbetracht der Gesamtumstände lag nun nach polizeilicher Bewertung eine nicht angemeldete Veranstaltung mit überörtlichem rechtsextremistischem Bezug vor, die durch die Allgemeinverfügung der Stadt Schwandorf zu untersagen und aufzulösen war.

Gegen 22:15 Uhr wurde dem Veranstalter durch den Einsatzleiter der Polizei mitgeteilt, dass die Veranstaltung mit sofortiger Wirkung zu beenden ist und die Räumlichkeiten zu verlassen sind.

Die Veranstaltungsteilnehmer kamen der polizeilichen Aufforderung nach, sodass die Räumlichkeiten gegen 23:00 Uhr geräumt waren. Ein 43-jähriger Mann musste aufgrund seiner Alkoholisierung und Aggressivität in Sicherheitsgewahrsam genommen werden.

Anschließend begaben sich ca. 30 Personen in die Schwandorfer Innenstadt, um dort das Nachtleben zu genießen. Aufgrund der weiterhin starken Polizeipräsenz kam es zu keinen Straftaten.

Im Ergebnis kam es aufgrund der engen und sehr guten Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden im gesamten Verlauf des Abends zu keinerlei Sicherheitsstörungen.

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