Da der amtsbekannte Mann ein hochwertiges Mountainbike mitführte, wurde er zur Herkunft des Rades befragt. Hierbei verstrickte er sich in Widersprüche, weshalb die Beamten davon ausgehen müssen, dass das Fahrrad entwendet wurde. (Bild oben). Die Beamten stellten das Fahrrad zur Eigentumssicherung sicher.
Während der Sachbearbeitung gesellte sich ein Bekannter des Mannes zu der Szene und entfernte sich erst nach mehrfacher und nachdrücklicher Aufforderung der Polizeibeamten.
Da beide Männer keinen triftigen Grund für Ihr Verweilen trotz bestehender Ausgangssperre benennen konnten, wurde eine Anzeige an das Landratsamt wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz erstattet.
Die örtliche Polizeiinspektion erbittet Hinweise auf den rechtmäßigen Besitzer des Fahrrades unter Tel. 09661 / 8744-0.
Brandgefahr aus Unachtsamkeit
Am Sonntag gegen 14.00 Uhr wurde eine Rauchsäule in Sulzbach-Rosenberg am Kreuzerweg gemeldet. Als die Polizeistreife gemeinsam mit einem zehn Mann starken Trupp der Feuerwehr anrückte, konnten sie einen qualmenden Haufen aus Ästen und Zweigen entdecken. In die am Vortag geschnittenen und dort abgelagerten Äste hatte augenscheinlich jemand gedankenlos noch heiße Grillasche gekippt, die drohte sich zu entzünden.
Offensichtlich hatte einer der Anwohner das schöne Wetter zum Grillen genutzt, und die noch glühenden Aschereste unsachgemäß und gedankenlos entsorgt.
Die Polizei ermittelt nach dem Täter und bittet um Hinweise aus der Bevölkerung unter 09661/8744-0.
Kaminasche: Nachbar entdeckt Schwelbrand
Eine 74-jährige Sulzbach-Rosenbergerin kippte heiße Ofenasche am Abend des Donnerstags in eine Tonne, in der sich brennbarer Restmüll befand, so konnte ein Schwelbrand entstehen.
Lediglich einem aufmerksamen Nachbarn ist der Umstand zu verdanken, dass es bei dem Schwelbrand blieb.
Dem Nachbarn fiel starker Rauchgeruch auf, dem er auf den Grund ging. Als er die zum Glück noch kleine Brandstelle entdeckt hatte, gelang es ihm in Eigenregie das Feuer zu löschen. Der Schaden, der durch die Verrussung der angrenzenden Wände und des Dachgebälks sowie eines bis auf das Metallgerüst abgebrannten Rollators entstanden war, beträgt 2000€.