Sonderregelungen des Fischereivereins Neunburg v. W.

Neunburg vorm Wald. Der Gesamtvorstand im Fischereiverein Neunburg hat neue Regelungen der Fangbeschränkungen für den Eixendorfer Stausees beschlossen.


Ab September 2021 wird der Hauptsee wegen Revisions- und Bauarbeiten erneut wesentlich abgesenkt. Die Verantwortlichen beschlossen deshalb ab ersten Juni 2021 die Angelbedingungen der Fischereierlaubnisscheine zu ändern. Pro Angeltag dürfen drei Karpfen, sowie zwei Raubfische (Hecht und/oder Zander) gefangen und entnommen werden. Für alle weiteren Fischarten gelten die bisherigen Regelungen. 

Der Vorstand weist ferner auf die geltende Entnahmeverpflichtung von Brachsen und Güstern hin. Die Sonderregelung gilt nur für den Hauptsee und ist bis zum 31. Dezember 2021 befristet. 

Der Gesamtvorstand wünscht ein „Petri Heil" und erinnert, dass die gesetzlichen und vereinsinternen Schonmaße weiterhin gelten.

Häufig freuen sich Petrijünger im Eixendorfer See über kapitale Fänge, wie hier ein Schuppenkarpfen. Bild: © Ludwig Dirscherl
Ein kapitaler Fang: ein Hecht. Bild: © Ludwig Dirscherl
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