Sozialabgaben nicht entrichtet

Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg – Dienstort Weiden - führten dazu, dass die Inhaber zweier Firmen vom Amtsgericht Regensburg zu Freiheits- bzw. Geldstrafen verurteilt wurden.

 

Im ersten Fall unterließ es ein Firmeninhaber über einen Zeitraum von mehreren Jahren, die in seinem Betrieb Beschäftigten bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern anzumelden und die anfallenden Beiträge zu den Sozialkassen ordnungsgemäß und fristgerecht abzuführen. Der Lohn der Arbeitnehmer wurde dabei zum Teil schwarz ausbezahlt.

Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Geschäftsinhaber zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Für den entstandenen Schaden in Höhe von ca. 85.000,-- € muss der Beschuldigte aufkommen. 

Im zweiten Fall war ein Angestellter über einen Zeitraum von zwei Jahren als geringfügig entlohnter Beschäftigter tätig. In Wirklichkeit erhielt er von der Firmeninhaberin einen deutlich höheren Lohn. Die Geschäftsfrau unterließ es jedoch, ihren Mitarbeiter bei den für den Einzug von Sozialabgaben zuständigen Stellen ordnungsgemäß anzumelden und die auf den Lohn entfallenden Beiträge zur Sozialversicherung fristgerecht abzuführen.

Der so entstandene Schaden beläuft sich auf ca. 13.000,-- €.

Das Amtsgericht Regensburg verurteilte die Firmeninhaberin zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 60,-- €. Für den entstanden Schaden muss die Frau zusätzlich aufkommen.

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