Über 35 MILLIONEN Bedarfszuweisungen

Söder und Füracker: Über 35 Millionen Bedarfszuweisungen für Kommunen in der Oberpfalz

„35 Kommunen in der Oberpfalz erhalten über 35 Millionen Euro zusätzlich an staatlichen Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen“, teilten Finanz- und Heimatminister Dr. Markus Söder und Finanzstaatssekretär Albert Füracker am Mittwoch (26.10.) im Anschluss an die Sitzung des Verteilerausschusses aus kommunalen Spitzenverbänden sowie Vertretern des Innen- und Finanzministeriums mit. „Ein gutes Signal für die Oberpfälzer Kommunen“, hob Söder hervor. „Von der Anhebung der gesamten staatlichen Haushaltsmittel von 120 auf 150 Millionen Euro profitiert auch die Oberpfalz. Die Zuweisungen an die Kommunen erhöhten sich von 24 auf 35 Millionen Euro“, ergänzte Füracker. 

Bayernweit erhalten 175 Kommunen fast 145 Millionen Euro Bedarfszuweisungen. 32 Städte und Gemeinden in der Oberpfalz werden 2016 mit über 32 Millionen Euro an Sonderhilfen unterstützt. Die höchste Einzelzuweisung erhält die Stadt Weiden mit 6,2 Millionen Euro. Drei Landkreise in der Oberpfalz erhalten insgesamt 2,8 Millionen Euro: Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab 200.000 Euro, Landkreis Schwandorf 100.000 Euro und der Landkreis Tirschenreuth 2.500.000 Euro. Die Auszahlung der Finanzmittel an die Kommunen erfolgt in den nächsten Wochen. 

Die Bedarfszuweisungen sind Teil des Kommunalen Finanzausgleichs im Freistaat, der 2016 erneut ein Rekordvolumen von über acht Milliarden Euro erreicht hat. Auch in diesem Jahr geht jeder vierte Euro aus dem Staatshaushalt an Gemeinden, Städte, Landkreise und Bezirke. 

Von den Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen profitieren sowohl Landkreise, als auch Städte und Gemeinden. Gerade die von der demographischen Entwicklung besonders betroffenen Regierungsbezirke Oberfranken und Oberpfalz erhalten die größten Anteile. Die 2012 eingeführten Stabilisierungshilfen sollen besonders strukturschwache Kommunen als „Hilfe zur Selbsthilfe“ bei der Konsolidierung ihrer Haushalte unterstützen und Handlungsspielräume eröffnen. Voraussetzung für die Bewilligung von Stabilisierungshilfen sind u.a. Strukturschwäche bzw. eine besonders stark rückläufige Bevölkerungsentwicklung sowie eine unverschuldete finanzielle Notlage. Ziel ist, einen nachhaltigen Konsolidierungswillen strukturschwacher Kommunen zu unterstützen. Einen Teil der Stabilisierungshilfe können die Kommunen auch für Investitionen in die kommunale Grundausstattung verwendet werden und so im Rahmen ihrer Haushaltskonsolidierung unumgängliche dringliche investive Ausgaben bestreiten. 

Insgesamt wurden seit der Einführung über 420 Millionen Euro an Stabilisierungshilfen an 167 Städte und Gemeinden sowie 14 Landkreise ausbezahlt. Die Stabilisierungshilfen wirken. Es zeigen sich deutlich positive Effekte auf die Finanzlage der Empfänger. Die sparwilligen Kommunen konnten die staatlichen Hilfsmittel effektiv für den Schuldenabbau einsetzen und sich somit neue Handlungsspielräume erschließen. 75 Prozent der Gemeinden und Städte, die erstmals in 2012 oder 2013 Stabilisierungshilfen erhalten haben, haben ihren Schuldenstand abgebaut.

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