Verdacht auf Vogelgrippe in weiteren Fällen

Symbolbild: (c) by_Martin Schemm_pixelio.de

Der Verdacht auf Ausbruch der Wildvogel-Geflügelpest besteht in zwei weiteren Fällen im Landkreis. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Erlangen hat bei einem verendeten Schwan in Schwarzach bei Nabburg und bei einer Stockente in Zangenstein (Markt Schwarzhofen) Aviäre Influenzaviren des Subtyps H5 labordiagnostisch nachgewiesen.

Das Landratsamt wird in seinem am Mittwoch, 15. Februar, erscheinenden Amtsblatt zwei Allgemeinverfügungen mit Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet um diese Fundorte erlassen.

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Zwei weitere positive Fälle wurden in Teublitz nachgewiesen, wo die behördlichen Maßnahmen aufgrund früherer Fälle bereits verfügt sind. Eine tot aufgefundene Elster und eine Graugans wurden positiv getestet.

Die inTeublitz unter behördlicher Beobachtung stehenden Tauben des dortigen Geflügelzuchtvereins wurden untersucht. Sie sind klinisch unauffällig. Die von allen Tauben aus Rachen und Kloake entnommenen Tupferproben sind allesamt negativ.

Totfunde bei den Gemeinden melden!

Unterdessen hat das Landratsamt das weitere Einsammeln toter Vögel neu geregelt. In einem Rundschreiben wurden alle Gemeinden gebeten, diese Aufgabe als örtlich zuständige Sicherheitsbehörden in eigener Zuständigkeit zu übernehmen. Die Gemeinden können dabei auf die vom Landratsamt aufgebauten Strukturen zurückgreifen.Totfunde sollen daher nicht mehr an das Landratsamt, sondern an die zuständige Gemeinde gemeldet werden.

Aufgrund des in Bayern herrschenden Seuchengeschehens appelliert das Landratsamt erneut an alle Geflügelhalter, die verfügten Maßnahmen wie Aufstallungspflicht und Ausstellungsverbot strikt einzuhalten. Geflügelhalter, die ihren Bestand noch nicht dem Veterinäramt gemeldet haben, haben dies umgehend nachholen.

Die Allgemeinverfügungen mit näheren Hinweisen und Karten des jeweiligen Sperrbezirks und Beobachtungsgebiets werden auf der Homepage des Landkreises veröffentlicht. Dort ist auch ein Merkblatt des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit abrufbar, das Maßnahmen auflistet, mit denen der Eintrag der Geflügelpest in Bestände vermieden werden soll. Hier ist insbesondere die konsequente Einhaltung von betriebshygienischen Maßnahmen zu nennen.

Das für die Landkreisbürger eingerichtete Bürgertelefon steht unter der Telefonnummer 09431 471-146 für Fragen zur Verfügung.

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