Verstöße nach dem Sprengstoff- und Waffengesetz

Symbolbild: (c) by Tim Reckmann  / pixelio.de

Ein 15-Jähriger zündete am 31.10.2016, gegen 23:20 Uhr, in der Regensburger Unterführung, in Schwandorf, einen Böller. Bei der anschließenden Kontrolle konnten noch zwei Knallkörper aufgefunden werden, die allerdings erst ab 18 Jahren verwendet werden dürfen.

Der Jugendliche erhält eine Anzeige nach dem Sprengstoffgesetz und wurde seinen Eltern übergeben. Die Böller sind sichergestellt worden.

Bevor diese Kontrolle beendet war, kam  ein weiterer 15-Jähriger durch die Unterführung und zündete einen China-Cracker und warf ihn auf die Straße. Dies geschah vor den Augen der Polizeibeamten. Bei der anschließenden Kontrolle konnten noch weitere Böller und ein Einhandmesser aufgefunden werden. Diese Gegenstände sind ebenfalls sichergestellt worden. Eine Anzeige nach dem Sprengstoffgesetz und dem Waffengesetz wird folgen. Der Jugendliche wurde von seiner Mutter abgeholt.

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