Landkreis Schwandorf: Erste Viertimpfungen
Schwandorf. Mit 503 Fällen am Dienstag und am Mittwoch, 16. Februar bislang 396 Erstmeldungen steigt die Gesamtzahl der Fälle auf 25.802. Die Sieben-Tage-Inzidenz, die am 15. Februar auf dem bisherigen Höchststand von 1.753,8 lag, sank heute auf 1.650,8. Der Tod einer 91-jährigen geboosterten Heimbewohnerin ist der 246. Todesfall, der im Zusammenhang mit Corona steht.
Viertimpfung für Risikogruppen
Nachdem die Ständige Impfkommission am 15. Februar eine „zweite Auffrischimpfung" für die Personengruppe ab 70 Jahren sowie für medizinisches Personal empfohlen hat, ist dies ab sofort an beiden Standorten unseres Impfzentrums in Nabburg sowie im Globus Einkaufszentrum in Schwandorf möglich. Um die Viertimpfung verabreicht zu bekommen, muss ein Abstand von mindestens drei Monaten zur Drittimpfung bei über 70-jährigen bzw. von mindestens sechs Monaten bei medizinischem Personal eingehalten werden. Sollte der zeitliche Mindestabstand nicht nachgewiesen werden können, müssen Impfwillige abgewiesen werden. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass neben einem Personalausweis auch die entsprechende Impfdokumentation mitgebracht wird. Zu beachten ist, dass Viertimpfungen ausschließlich mit vorher vereinbartem Termin verabreicht werden können. Termine für die zweite Auffrischungsimpfung können sowohl telefonisch unter 09433 3189510 oder online unter www.impfzentren.bayern verbindlich gebucht werden. Die genannte „Nabburger Telefonnummer" gilt auch zur Vereinbarung von Impfterminen in Schwandorf. Bei der Buchung über das bayernweite Impfportal muss aber als Standort „Viertimpfung Impfzentrum Nabburg" oder „Viertimpfung Globus Schwandorf" ausgewählt werden, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Die aktuellen Impfzahlen vom 9. bis 15. Februar im Überblick
Impfung Impfzentrum Hausärzte gesamt
Erstimpfung 30 137 167
Zweitimpfung 170 354 524
Drittimpfung 330 887 1.217
Viertimpfung - 47 47
Summe 530 1.425 1.955
In ihrer m 15. Februar aktualisierten Impfempfehlung spricht die STIKO von einer „zweiten Auffrischimpfung". Im Regelfall ist das die Viertimpfung. Korrekt formuliert ist es die zweite Auffrischimpfung nach abgeschlossener Grundimmunisierung.
Informationen zu Corona sind in unserer Landkreishomepage unter den Buttons „Coronavirus" und „Impfzentrum" zusammengefasst.