Versuchtes Tötungsdelikt in einer Pflegeeinrichtung?

Landkreis Cham. Die Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft Regensburg führen aktuell Ermittlungen wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdeliktes durch einen Altenpfleger in einer Pflegeeinrichtung im Bereich Cham. Ein Tatverdächtiger wurde festgenommen.

Gegen ihn wurde ein Unterbringungsbefehl erlassen. Anfang Februar 2022 meldete sich eine verantwortliche Person einer Pflegeeinrichtung bei der Polizei und teilte mit, dass es in der Vergangenheit zu Gewalt eines Pflegers gegenüber einem Bewohner der Einrichtung gekommen sei.

Am Abend des 1.Februars soll der 24-jährige deutsche Beschuldigte versucht haben, einen Senior in seinem Zimmer zu ersticken, indem er diesem ein Kissen auf den Kopf gedrückt habe. Durch eine Kollegin sei diese Handlung bemerkt worden, woraufhin der Beschuldigte letztlich vom Geschädigten abgelassen habe.

Zwischenzeitlich hat die Kriminalpolizeiinspektion Regensburg in enger Absprache mit der Staatsanwaltschaft Regensburg die Ermittlungen übernommen. Am 8. Februar erging gegen den Beschuldigten durch das Amtsgericht Regensburg zunächst ein Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Mordes.

Zwischenzeitlich bestehen aufgrund einer psychiatrischen Stellungnahme Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte bei der ihm zur Last liegenden Tat möglicherweise nicht uneingeschränkt schuldfähig war. Aus diesem Grunde wurde der Haftbefehl nunmehr in einen einstweiligen Unterbringungsbefehl umgewandelt und der Beschuldigte in ein Bayerisches Bezirkskrankenhaus eingeliefert.

Die Pflegeeinrichtung sprach ihm aufgrund des Vorfalls die fristlose Kündigung aus. In diesem Zusammenhang werden routinemäßig auch zurückliegende Todesfälle in der betroffenen Pflegeeinrichtung überprüft. Aus diesem Grunde wurde heute der Leichnam einer Frau, die im Jahr 2021 in der gleichen Pflegeeinrichtung verstorben ist, auf dem Friedhof in Furth im Wald exhumiert. Dieser soll nun rechtsmedizinisch untersucht werden. Insoweit wird darauf hingewiesen, dass in diesem weiteren Fall aktuell kein dringender Tatverdacht gegen den beschuldigten Pfleger besteht.

Es wird jedoch geprüft, ob möglicherweise Hinweise auf eine vorangegangene Straftat festzustellen sind. Der Beschuldigte hat sich gegenüber den Ermittlungsbehörden zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen.

Es wird darauf hingewiesen, dass für den Beschuldigten uneingeschränkt die Unschuldsvermutung gilt. 


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