Hallplatz ist verkehrsberuhigter Bereich

Amberg. Seit Gründonnerstag ist der Hallplatz, zwischen der Kleinen Rathausstraße und der Bahnhofstraße, ein verkehrsberuhigter Bereich. Wo bisher Tempo 30 erlaubt war, darf ab sofort nur noch in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Parken ist nur mehr auf den drei eigens dafür gekennzeichneten Flächen vor der Touristinformation erlaubt. Die Schilder sind bereits montiert, das blauen Piktogramm auf der Fahrbahn angebracht und weisen den Autofahrenden zusätzlich auf die verkehrsrechtliche Neuregelung hin.

Die Stabsstelle Mobilität und Verkehr der Stadt Amberg setzt mit der Einrichtung des verkehrsberuhigten Bereichs den Wunsch der Politik um, die Passantenbeziehungen im östlichen Umfeld des Amberger Rathauses sicherer zu machen. Mittelfristig soll diese Maßnahme dazu beitragen, die Aufenthaltsfunktion weiter zu verbessern. Beschlossen wurde die Maßnahme im Verkehrsausschuss am 23. November 2022.

Am Knotenpunkt Hallplatz wurden im September 2022 werktags 7.200 Fußgänger an den Querungsstellen gemessen, hinzukommen zwischen Rathausstraße und Bahnhofstraße rund 600 bis 800 Radfahrende. Aber auch rund 2.500 Fahrzeuge „durchqueren" die dort für rund zehn Meter unterbrochene Fußgängerzone, um von der Herrnstraße kommend in Richtung Untere Nabburger Straße zu kommen.

Für Fußgänger bestanden bis dato keine sicheren Verkehrsflächen, obwohl der Bereich vielfältige Wegebeziehung zwischen Marktplatz, Bahnhofstraße, Herrnstraße, Unterer Nabburger Straße und mehreren „Points of Interest", wie Touristeninformation, Einzelhandel, Bank und öffentliche Toilette, bietet. Besonders betroffen von der unzufriedenen Verkehrssituation waren vor allem Familien mit Kinderwagen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen.

Die Gehwege entlang des Rathauses, auf Höhe der öffentlichen Toiletten, und des Morawitzky-Palais wurden noch weiter eingeschränkt, da dort viele Kraftfahrzeuge parkten. Dadurch mussten Fußgänger auf die Straße ausweichen. Das soll ab sofort der Vergangenheit angehören und der Platz für alle Verkehrsteilnehmer gleichwertig nutzbar sein.

Alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer werden gebeten die Schrittgeschwindigkeit einzuhalten und entlang des Rathauses auch kurzfristig nicht mehr zu parken. Das Parken ist in verkehrsberuhigten Bereichen nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt. Alternativparkplätze im unmittelbaren Bereich sind in den Nebenstraßen (Herrnstraße, Untere Nabburger Straße) vorhanden.

Für die Fußgänger und Radfahrer gilt es, den Kraftfahrzeugverkehr nicht unnötig zu behindern, sondern wie generell in verkehrsberuhigten Bereichen üblich, gegenseitig aufeinander Rücksicht zu nehmen. Dies gilt umso mehr, da ab sofort auch ein gegenläufiges Fahren für Radfahrende bis zum Beginn der Herrnstraße erlaubt sein wird. Eine Fahrt gegen die Einbahnstraße Herrnstraße ist hingegen weiterhin auch Radfahrenden nicht gestattet.

Kurz vor den Sommerferien soll an einem Vormittag eine Streetart-Aktion mit dem Amberger Erasmus-Gymnasium gestartet werden. Hierzu erhalten rund 15 Schülerinnen und Schüler Gelegenheit, den Hallplatz mit Kreide umzugestalten, umso für kurze Zeit schon mal etwas Farbe in den neu gewonnenen innerstädtischen Aufenthaltsraum zu bringen.

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Patrick Wittmann (rechts) vom Straßenverkehrsamt und Ulrich Schaller (links) von der Stabsstelle Mobilität und Verkehr enthüllen das letzte Hinweisschild auf den verkehrsberuhigten Bereich am Hallplatz.                                        Bild: © Thomas Graml, Stadt Amberg
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