Katastrophenalarm in Fensterbach

Ubung_FFW_SAD Bild: © Kreisbrandinspektion Landkreis Schwandorf

Fensterbach. Die örtlich zuständige Feuerwehr aus Wolfring hat den Ernstfall bei der Firma Tyczka Energy GmbH in Freihöls geübt. Angenommen wurde ein Gasaustritt im Bereich der Abfüllstation. Hierbei reagierte die automatische Gaswarnanlage. Daraufhin alarmierte die Integrierte Leitstelle Amberg die Feuerwehr. Schnell und routiniert erkundeten die örtlichen Führungskräfte die Situation bei den auch vermissten Personen mit in die Lage eingespielt wurden. Der Löschaufbau sowie die Personensuche liefen reibungslos und zügig. Nachdem im Übung Szenario eingespielt wurde, das sich das ausgetretene Gas breitflächig ausgebreitet hatte, wurde der Katastrophenfall durch das Landratsamt Schwandorf ausgerufen und ein örtlicher Einsatzleiter übernahm vom Kommandanten der Feuerwehr Wolfring, Markus Plank die Einsatzleitung zur Koordinierung aller Einsatzkräfte. Die Unterstützungsgruppe örtliche Einsatzleitung wurde vor Ort mit eingebunden. Auch das Landratsamt mit der Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) bei welcher im Schadensfall alle Fäden zusammen laufen wurde in die Übung mit eingebunden, um das Zusammenspiel der örtlicher Einsatzleitung und Führungsgruppe weiter zu vertiefen. Hierfür wurden weitere verschiedene Szenarien mit eingespielt. Bei der Übung fungierte Kreisbrandrat (KBR) Christian Demleitner als örtlicher Einsatzleiter vor Ort. Dabei waren auch der örtlich zuständige Kreisbrandmeister Andreas Ringelstetter sowie weitere Führungsdienstgrade mit eingebunden. Zum Abschluss im Feuerwehrgerätehaus Wolfring dankte man allen beteiligten für die Übungsbereitschaft.


Hintergrund. Der Standort der Firma Tyczka unterliegt der sogenannten Störfallverordnung und muss in regelmäßigen Abständen durch beübt werden. Die Störfall-Verordnung enthält Vorschriften zur Verhinderung von Störfällen und zur Begrenzung ihrer Auswirkungen auf Menschen, Umwelt und Sachgüter. Die Vorschriften gelten für Betriebsbereiche, wenn die dort vorhandenen gefährlichen Stoffe bestimmte in der Verordnung genannte Mengenschwellen erreichen oder überschreiten. Je nach Art und Menge dieser vorhandenen Stoffe ergeben sich sog. Grundpflichten für den Betreiber, wie z. B. die Erstellung eines Konzepts zur Verhinderung von Störfällen, oder sog. erweiterte Pflichten, wie die Erstellung eines Sicherheitsberichts durch den Betreiber oder die Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne durch die Behörde.

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