Lkw-Fahrer wendet auf der B 20

Cham. Auf der B 20 zwischen Chammünster und Runding ereignete sich wie bereits berichtet am 14. Januar ein tödlicher Verkehrsunfall. Bei der Anfahrt zur Unfallstelle wurden Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei durch einen wendenden Lkw auf der B 20 behindert.

Dieser stand quer auf den beiden Fahrspuren, der Fahrer versuchte so, dem Stau zu entgehen. Trotz eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn war für die Einsatzkräfte kein Durchkommen. Sie mussten warten bis der Lkw-Fahrer fertigrangiert hatte.

Ihn erwartet nun eine Bußgeldanzeige wegen verbotswidrigen Wendens auf einer Kraftfahrstraße und nicht Freimachens der Fahrbahn für Einsatzfahrzeuge in Höhe von 320 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Der 28-jährige Lkw-Fahrer aus dem östlichen Landkreis Cham rief später bei der PI Cham an und entschuldigte sich für sein Fehlverhalten.

Die Polizei weist daraufhin, dass das Wenden auf einer Kraftfahrstraße mit erheblichen Bußgeldern und Fahrverbot belegt werden kann. Immer wieder werden Einsatzkräfte behindert und gefährdet, da Fahrzeugführende wenden.

Bei einer konkreten Gefährdung oder einem Unfall droht ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs. Dies kann einen kompletten Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben.

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