Verdacht der Beitragsvorenthaltung im Rahmen häuslicher 24h-Pflege

Regensburg. Das Hauptzollamt und die Staatsanwaltschaft Regensburg – Abteilung für Wirtschaftsstrafsachen - ermitteln seit mehreren Monaten gegen den Geschäftsführer zweier Firmen aus dem Bereich der häuslichen Pflege. Dem Beschuldigten liegt zur Last, Pflegekräften, die im Bereich der 24h-Pflege eingesetzt wurden, Bereitschaftszeiten nicht bezahlt und hierdurch Sozialversicherungsabgaben vorenthalten zu haben.

Am 12. Januar durchsuchten Kräfte von Zoll und Polizei insgesamt drei Objekte im Landkreis Neustadt an der Waldnaab. Da der Beschuldigte im Verdacht steht, der Reichsbürgerszene anzugehören, und da bei ihm Waffen vermutet wurden, wurde der Zugang durch die Zentrale Unterstützungsgruppe Zoll (ZUZ), dem Spezialeinsatzkommando des Zolls, gesichert.

Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz überprüften Bedienstete der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg – Dienstort Weiden bereits vor einigen Monaten zwei im Landkreis Neustadt an der Waldnaab ansässige Unternehmen aus der Gesundheitsbranche. Beide sind im Bereich der häuslichen Pflege tätig und bieten insbesondere häusliche 24h-Pflege an. Hierzu werden Pflegekräfte eingesetzt, die in den Anwesen der zu pflegenden Personen wohnen und durchgängig zur Verfügung stehen, um bei Bedarf Arbeit leisten zu können (sog. Live-In-Pflege).

Im Laufe der Prüfungsmaßnahmen ergaben sich Verdachtsmomente, dass die Pflegekräfte lediglich für einen Teil der aktiv erbrachten Arbeitszeit entlohnt werden und eine Entlohnung für die Bereitschaftszeiten nicht erfolgt. Entsprechend besteht hinsichtlich der nicht bezahlten Löhne der Verdacht des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen seitens des Geschäftsführers der Firmen, was zur Aufnahme von strafrechtlichen Ermittlungen führte. Auf Antrag der zuständigen Staatsanwaltschaft Regensburg wurden vom Amtsgericht Regensburg richterliche Durchsuchungsbeschlüsse für die Wohn- und Geschäftsräume des verantwortlich Handelnden ausgestellt.

Da sich im Verlauf der Ermittlungen zudem Anhaltspunkte ergaben, dass der Geschäftsführer der sogenannten Reichsbürgerszene zuzurechnen sei, war von einer erhöhten Gefährdungslage auszugehen. Zudem bestand der Verdacht, dass der Beschuldigte noch im Besitz von scharfen Waffen und Halter von Kampfhunden/Kataloghunden sein könnte. Auf Grund dieser besonderen Sicherheitslage und zum Schutz der eingesetzten Durchsuchungskräfte kamen daher die Spezialeinheiten des Zolls, ZUZ und OEZ, zum Einsatz. Unterstützt wurden die Maßnahmen zudem von zahlreichen Kräften des Zentralen Einsatzdienstes Weiden (Polizeipräsidium Oberpfalz) sowie der Kriminalpolizei Weiden.

Im Zuge der Durchsuchungsmaßnahmen, an welchen insgesamt ca. 100 Kräfte von Zoll und Polizei beteiligt waren, kam es zu keinerlei sicherheitsrelevanten Vorkommnissen. Insbesondere wurden keine Waffen aufgefunden. Es wurden umfangreiche Beweismittel in Form von Dokumenten und technischen Geräten beschlagnahmt.

Gegen den Beschuldigten ist aufgrund vergleichbarer Vorwürfe in den Jahren 2015 und 2016 bereits eine Anklage der Staatsanwaltschaft Regensburg beim Landgericht Regensburg anhängig. Der Beschuldigte, welcher aufgrund eines Sitzungshaftbefehls des Amtsgerichts Weiden festgenommen wurde, hat sich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen bislang nicht eingelassen.

Es wird darauf hingewiesen, dass für den Beschuldigten uneingeschränkt die Unschuldsvermutung gilt. Zum rechtlichen Hintergrund: Das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach entschieden, dass neben den Zeiten der sog. Vollarbeit auch Zeiten der Arbeitsbereitschaft und des Bereitschaftsdienstes vergütungspflichtig sind. Für den Bereich der Pflegebranche statuiert § 2 Absatz V der 5. PflegeArbbV eine zumindest anteilige Vergütungspflicht.

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