Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz

Zoll_Arzneimittel_2 Sichergestellte Arzneimittel Bild: © Hauptzollamt Regensburg

Weiden. Im Rahmen der Postabfertigung wurde in den vergangenen Tagen am Dienstort Weiden des Zollamts Weiden-Waidhaus ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz festgestellt. Da bei dem abzufertigenden Paket Unregelmäßigkeiten auftraten, wurde dieses, im Beisein eines Zollbeamten, durch einen Beschäftigten eines Logistikunternehmens geöffnet.

Bei der Überprüfung des Paketinhalts kamen insgesamt 528 Stück verschiedene Tabletten zum Vorschein. Daraufhin wurde seitens des Zollamts Weiden-Waidhaus die zuständige Arzneimittelüberwachungsbehörde über die Einfuhr unterrichtet. In den folgenden Prüfverfahren stellte die Arzneimittelbehörde einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz fest und erklärte die Tabletten für nicht einfuhrfähig. Daraufhin wurde die Vernichtung der Arzneimittel angeordnet.

Bei dem aus Russland kommenden Paket handelte es sich um eine Sendung von Privatperson an Privatperson. 

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